Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Die Kleintierklinik Frankenthal GmbH verpflichtet sich die Ihr anvertrauten Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.


2.

Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag, d. h. es wird dem Patientenbesitzer/Auftraggeber ein Bemühen um Behandlungserfolg geschuldet. Das Erstellen von Röntgenbildern wird hinsichtlich der Anfertigung (Erzeugung eines auswertbaren Bildes), nicht hinsichtlich der Interpretation als Werkvertrag geregelt. Das Kastrieren von Tieren wird hinsichtlich der vollständigen Entfernung der Keimdrüsen nicht hinsichtlich einer komplikationslosen OP, als Werkvertrag geregelt.


3.

Der Behandlungsvertrag wird geschlossen durch Konsultation der Kleintierklinik Frankenthal und durch Übernahme der Behandlung des Patienten. Es bedarf hierzu nicht der Schriftform.


4.

Der Tierbesitzer ist der rechtmäßige Eigentümer des Tieres. Der Auftraggeber ist die Person, die die tierärztliche Leistung in Auftrag gibt, d.h. das Tier in der Kleintierklinik Frankenthal zur Behandlung vorstellt.


Der Auftraggeber ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet. In der Regel sind Tierbesitzer und Auftraggeber identisch. Sollte dies nicht der Fall sein, so versichert der Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der veterinärmedizinischen Behandlung incl. der Durchführung einer evtl. notwendigen Euthanasie zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dieser Umstand vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Minderjährige können einen Behandlungsvertrag nur nach vorheriger Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten von Seiten der Kleintierklinik Frankenthal eingehen.


5.

Das Honorar für die tierärztliche Leistung (nach GOT vom 14.02.2020), die Abgabe von Medikamenten, Futter, Heilmitteln und für alle weiteren Leistungen wird mit Übergabe der Rechnung nach jeder Behandlung sofort fällig. Die Zahlung hat sofort bar oder per EC-Cash zu erfolgen. Ist der Auftraggeber hierzu nicht in der Lage, so ist dieser Umstand vor Behandlungsbeginn selbständig mitzuteilen. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage eine ungefähre Kostenschätzung.


6.

Im Zahlungsverzug werden eingehende Zahlungen erst auf die Zinsen, dann auf etwaige Kosten und dann auf die Hauptschuld verbucht.


7.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich der Erkrankung des vorgestellten Tieres selbstständig vollständige Angaben zu machen. Insbesondere sind Dauer, Intensität, Vorbehandlungen und Medikamentenunverträglichkeiten zu nennen. Untugenden des Tieres, die zur Gefährdung des Klinikpersonals, anderer Patienten oder der Klinikeinrichtung führen können, sind vor Behandlungsbeginn zu nennen.


8.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, frühzeitig selbstständig Angaben hinsichtlich mangelnden Therapieerfolgs oder postoperativer Komplikationen zu machen.


9.

Auf die Wichtigkeit des Einhaltens tierärztlicher Anweisungen sei ausdrücklich hingewiesen.


10.

Die Abgabe von Behandlungsdokumentationen, Laborberichten, Röntgenbildern etc. an den Auftraggeber bzw. Tierhalter erfolgt ausschließlich als Kopie/Abschrift. ggf. hierfür anfallende Kosten trägt der Auftraggeber bzw. Tierhalter.


11.

Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Tier verursacht werden.


12.

Die Kleintierklinik Frankenthal GmbH haftet für Sach-, Tier- und Vermögensschäden unbeschränkt, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Verkehrswert des Tieres im Zeitpunkt des Beginns der Behandlung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen.


13.

Im Falle von Schäden ist der Kleintierklinik Frankenthal zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.


14.

Bei der Durchführung einer Ankaufsuntersuchung oder einer Untersuchung auf bestehende vererbbare Erkrankungen oder einer Zuchttauglichkeitsuntersuchung haftet die Kleintierklinik Frankenthal GmbH und ihre ihnen weisungsgebundenen tierärztliches und nichttierärztliches Personal im vollen Umfang hinsichtlich aller Formen der Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Die Haftungssumme ist auf den materiellen Gegenwert des zu untersuchenden Tieres zum Zeitpunkt der Vorstellung begrenzt. Der materielle Gegenwert des zu untersuchenden Tieres ist vor Untersuchungsbeginn vom Auftraggeber zu nennen und schriftlich zu bestätigen. Der Untersuchungszweck (z.B. Ankaufsuntersuchung) ist vor Untersuchungsbeginn zu nennen, Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchungen sind vor Untersuchungsbeginn schriftlich festzulegen.


15.

Gekaufte Medikamente/Futter/Verbandsstoffe/Heilmittel etc. können aus Gründen der Qualitätssicherung nicht zurückgegeben werden.


16.

Auf Verlangen des Auftraggebers beschaffte Medikamente/Waren sind abzunehmen.


17.

Gerichtsstand ist Frankenthal/Pfalz


Kleintierklinik Frankenthal GmbH – Stand 09.03.2020

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